Wir untersuchen, beraten und behandeln alle logopädischen Störungsbilder.
Die Logopädie ist ein Heilmittel. Daher ist sie ein Bestandteil der medizinischen Grundversorgung.
Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Diese kann z.B. vom Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater/Pädaudiologen, Allgemeinmediziner/Hausarzt, Neurologen, Zahnarzt oder Kieferorthopäden ausgestellt werden.
Die Therapie führen wir in der Praxis oder auch als Hausbesuch durch.
Termine erfolgen nach Vereinbarung.
Behandlungskosten:
Die Behandlungskosten werden bei Kindern komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Erwachsene sind dazu verpflichtet, einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten sowie 10 Euro je Heilmittelverordnung selbst zu zahlen, wenn sie nicht von dieser Zuzahlungspflicht befreit sind.
Private Krankenkassen erstatten die Kosten in der Regel voll (je nach Tarif).
Dauer:
Die Therapie findet 1-2 mal wöchentlich statt, in der Regel für die Dauer von 45 Minuten. Individuelle Abweichungen von 30 oder 60 Minuten können möglich sein.
Wir legen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Angehörigen, Ärzten, ggf. Einrichtungen sowie anderen Therapeuten.
Die Gesamtdauer der Therapie richtet sich nach dem individuellen Behandlungsverlauf.
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